Hammebiss

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Über uns

Jeder ordentliche Verein, der ins Vereinsregister eingetragen ist, hat auch einen Vorstand. Meist einen geschäftsführenden Vorstand und einen erweiterten. Zum erweiterten Vorstand gehören dann auch alle Warte und Beauftragten.
Ein Vorstand muss darauf achten, dass die Vereinssatzung umgesetzt und eingehalten wird. Alle Ziele und Aufgaben des Vereines sind dort aufgeschrieben.
Und ein Vorstand muss einmal im Jahr Rechenschaft über seine Arbeit ablegen, wird von den Mitgliedern entlastet und muss sich nach Ablauf seiner Wahlperiode wieder zur Wahl stellen - oder auch nicht.
Hier, für alle Interessierten zum Nachlesen, der Entwurf der überarbeiteteten Satzung des RASV "Hammebiss":

satzung-rasv-entwurf-12.10.16.pdf [133 KB]